Die zulässige Gesamtmasse ist ein eingetragener Grenzwert, nicht das heutige Wiegeergebnis. Für Fahrerlaubnisse zählen die maßgeblichen Dokumentwerte statt ungenutzter Zuladung.
Bei der normalen B-Regel für leichte Anhänger beträgt deren zulässige Masse höchstens 750 kg. Andere Kombinationen können weitere Berechtigungen erfordern; das Zugfahrzeug muss B erfüllen.
Die Fahrerlaubnis hebt Zug-, Achs- und Zuggesamtgrenzen nicht auf. Prüfen Sie alle, sichern Sie Ladung und berücksichtigen Sie verändertes Bremsen und Kurvenfahren.