Prüfen Sie vor dem Aussteigen den Verkehr und einen sicheren Warteplatz. Stehen Sie nicht für Schadenfotos auf einem befahrenen Streifen. Menschen schützen hat Vorrang; eine Delle zu dokumentieren ist weniger dringend als einen Folgeunfall zu verhindern.
Nach einem Unfall: Folgeunfälle verhindern
Nennen Sie beim Notruf Ort, Fahrtrichtung und sicher beobachtbare Tatsachen. Folgen Sie der Leitstelle und riskieren Sie nichts zur Detailermittlung. Tauschen Sie Unfalldaten sicher aus; unterschreiben Sie keine wissentlich falsche Darstellung.
Rechtsquelle ↗ · Geprüft am 2026-11-06
Lektion anwenden
Lernschwierigkeit und rechtlicher Punktabzug sind getrennt. Eigene Übungsfragen, keine offiziellen Prüfungsaufgaben.
Unfälle und Notfälle: Welche Aussage stimmt? (1)
- Jede verletzte Person immer sofort bewegen.
- Nach einem Unfall zuerst sich selbst schützen und weitere Gefahren verhindern.
- Ihre erste Pflicht ist es, auf dem Fahrstreifen Fotos zu machen.
Antwort und Erläuterung anzeigen
Richtige Antwort: B
Nach einem Unfall zuerst sich selbst schützen und weitere Gefahren verhindern.
Rechtsquelle ↗Sie kommen an eine Unfallstelle auf einer stark befahrenen Straße. Was müssen Sie bedenken, bevor Sie zum Helfen auf die Fahrbahn treten?
- Nach einem Unfall zuerst sich selbst schützen und weitere Gefahren verhindern.
- Zuerst Nahaufnahmen vom aktiven Fahrstreifen aus machen.
- Ohne Verkehrskontrolle auf den Fahrstreifen laufen.
Antwort und Erläuterung anzeigen
Richtige Antwort: A
Nach einem Unfall zuerst sich selbst schützen und weitere Gefahren verhindern.
Rechtsquelle ↗Die Unfallstelle ist gesichert, aber jemand ist verletzt und braucht dringend Hilfe. Wen verständigen Sie als Nächstes?
- Daten austauschen und den Europäischen Unfallbericht ausfüllen.
- 112 anrufen und Ort sowie Verletzungen beschreiben.
- Polizei verständigen, damit der abwesende Halter benachrichtigt werden kann.
Antwort und Erläuterung anzeigen
Richtige Antwort: B
Zuerst Menschen schützen und weitere Gefahren verhindern. Danach zwischen dringenden Verletzungen, Datenaustausch, abwesendem Halter und sicher räumbarer Verkehrsbehinderung unterscheiden.
Rechtsquelle ↗